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Brandschutztüren / Feuerschutztüren(30.9.17)

Brandschutztüren dienen dem Zweck, Öffnungen in feuerbeständigen Wänden gegen das Durchlassen von Feuer zu schützen. Solche Türen sind dort einzubauen, wo es die Landesbauordnung vorsieht. Es ist festgelegt, dass Feuerschutzabschlüsse jederzeit selbst Schließen können und keinesfalls durch Keilen oder Ähnlichem offen gehalten werden dürfen. Folgende Bestandteile sollten in jeder ordnungsgemäß eingebauten Feuerschutztür beeinhaltet sein: Zulassungsbescheid des Deutschen Institut für Bautechnik, Zulassungsschild am Türblatt, Wartungsanleitung und eine Übereinstimmungserklärung der Montagefirma.

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