Rauchschutztüren(30.9.7)
"Rauchschutztüren" sind spezielle Türen, die im Falle eines Brandes die Ausbreitung von Rauch verhindern und Schutz gewährleisten sollen. Sie können ein- oder zweiflügelig sein. Für beide Modelle gibt es vom DIN ausgeschriebene Normen. Diese besagen u.a., dass eine Rauchschutztür in jedem Fall selbstschließend sein muss.