Aufbauten(35.2.80)
Aufbauten sind zum Beispiel transportable Hütten, Garagen, Anbauten oder Container. Der Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Aufbauten stehen, muss nicht unbedingt der Eigentümer der Aufbauten sein. Rein rechtlich gesehen sind Aufbauten bewegliche Sachen, die nicht maßgeblicher Bestandteil eines Grundstücks sind. Wird nur das Grundstück übertragen, müssen die Aufbauten gesondert übertragen werden. Aufbauten finden oft im Baubetrieb Anwendung.