Überbetriebliche Ausbildungsstätten(94.1)
"Überbetriebliche Ausbildungsstätten" sind z. B. überbetriebliche Werkstätte. Sie dienen Auszubildenden dazu, Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die sie laut Ausbildungsordnung beherrschen müssen, die aber in ihrem jeweiligen auszubildenden Betrieb nicht angeboten werden (können). In überbetrieblichen Ausbildungsstätten werden daher berufsspezifische Kurse für Auszubildende angeobten. So können Wissenslücken aufgearbeitet werden.