Geländerfüllungen(30.20.5.1)
Aus sicherheitstechnischen Gründen sind Füllungen für Geländer normiert. National und regional unterschiedliche Normen und Richtlinien regeln die Füllung von Geländern hinsichtlich Dichte, Material, Befestigung und Mindestbelastungsgrenzen. Anwendungsfallbezogen können Füllungen für Geländer aus Stäben, Gurten, Platten oder Rosten bestehen und füllen die Geländern teilweise oder ganz aus. Die Füllungen können aus Holz, Metall, Kunststoff oder speziellen Geweben bestehen.