Barrenlagereinrichtungen(63.3.2)
Die Lagerung ist eine Unterbrechung des Materialflusses wodurch Pufferbestände angelegt werden können. Lagereinrichtungen sind verfahbare oder ortsfeste Regale und Schränke wie z.B. Paletten. Bei der Lagerung von Barren in Paletten sind bestimmte Vorschriften zu beachten, die in den "Richtlinien für Lagerinerichtungen (BGR 234)" festgelegt sind. So muss z.B. die zulässige Nutzlast beachtet werden und zulässige Stapelhöhen vom Palettenhersteller eingeholt werden.