Betriebsmittel(91.5.2)
Betriebsmittel sind alle Maschinen, Anlagen, Werkzeuge und sonstigen Geräte, die im Arbeitssystem direkt oder indirekt notwendig sind, um die Arbeitsaufgabe auszuführen, jedoch nicht die Gegenstände, die in das Endprodukt einfließen. Neben den technischen Anlagen gelten beispielsweise auch Patente, Grundstücke, Gebäude und Software als Betriebsmittel. Sie werden über einen längeren Zeitraum genutzt und stellen meist den größten Kostenfaktor bei Existenzgründungen dar.